Initiative #GrundgesetzFürAlle – Kundgebung in Berlin
Am Sonntag hat die Initiative #GrundgesetzFürAlle zur Teilnahme an der Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude aufgerufen. Der Berliner CSD e.V. war dabei.
Lautstarkes Zeichen für unsere Rechte!
Ziel der Kundgebung war es, mit Blick auf die Bundestagswahlen und anschließenden Koalitionsverhandlungen, ein lautstarkes Zeichen für die Rechte von queeren Menschen und für den verfassungsmäßigen Schutz dieser Rechte in Richtung Politik zu senden.
Artikel 3 Grundgesetz ergänzen!
In den nächsten Koalitionsvertrag muss schwarz auf weiß die Forderung eines verlässlichen Schutzes der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz sowie eine Aufzählung von konkreten Maßnahmen zur Beseitigung bestehender gesetzlicher Diskriminierung von queeren Menschen.
Der Schutz von queeren Menschen ist im deutschen Grundgesetz noch immer nicht erwähnt. Das Grundgesetz blendet wesentliche Anliegen von acht Millionen Menschen in Deutschland einfach aus. Jetzt ist es an der Zeit, das endlich zu ändern! Wir müssen unser Grundgesetz der Lebenswirklichkeit in Deutschland anpassen, so wie es die Initiative #GrundgesetzFürAlle parteiübergreifend fordert, bevor das 75-jährige Jubiläum zum Feiern ansteht. Und es soll für Alle feierwürdig sein.
Das Grundgesetz, das zum Ende der 1940er Jahre erarbeitet wurde, prägen die Lehren, die Deutschland aus der menschenverachtenden Politik des Nationalsozialismus zog. So haben die Ersteller:innen des Grundgesetzes in Artikel 3, Absatz 3 ein Diskriminierungsverbot verankert. Allerdings fehlt darin die sexuelle Identität. Der aktuelle Wortlaut weist eben eine wesentliche Lücke auf: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Quelle: Lesben- und Schwulenverbands
Berlin-Brandenburg (LSVD), Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE