17. Juli 2023

Presseerklärung Gerichtsurteile zu Gunsten des Vorstands

Wir möchten Ihnen neue Informationen zu den Vorwürfen gegen den Vorstand des Vereins mitteilen.

Am 06. Juli fielen erste Gerichtsurteile bezüglich von uns angezeigter medialer Veröffentlichungen. Diese Urteile beziehen sich auf den Vereinsvorstand und die Firma bluCom. Die Redakteure Ahlefeld und Liebetrau, sowie der Verlag der Berliner Zeitung, erhielten Mitteilungen einstweiliger Verfügungen. Wir möchten Ihnen mit der beigefügten Presseerklärung die Inhalte der ersten Urteile übermitteln. Weiteren, zeitnahen Urteilen sehen wir interessiert entgegen.

Wir sind sehr dankbar, dass wir durch diese ersten Urteile und Begründungen mitteilen können, dass die Pressekammer des Landgericht Berlin keine Erkenntnisse oder Belege für Untreue, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Vorteilsnahme erkennt.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Wir freuen uns auf eine spannende, inhaltlich starke und viel diskutierte 45. CSD Berlin | Berlin Pride Demonstration am 22.07.2023 ab 11:30 Uhr und laden Sie erneut ein, unsere starken Forderungen und Inhalte durch Ihre starken medialen Stimmen weiterzutragen.

Mit besten Grüßen
Vorstand des Berliner CSD e.V.

Presseerklärung
zu Vorwürfen gegen Vorstände des Berliner CSD e.V:

Die Berliner Zeitung hat in der Onlineausgabe vom 02.06.2023 unter der Überschrift „Schwere Vorwürfe gegen den Vorstand: Untreue und Bereicherung beim CSD Berlin?!“ und in der Print-Wochenend-Ausgabe vom 03.06.2023 unter der Überschrift „Ein Riss quer durch die queere Community – Untreue und Bereicherung beim Chris- topher Street Day?“ einen mehrseitigen Artikel veröffentlicht, in dem detailliert u.a. darüber spekuliert wurde, dass Vorstandsmitglieder des Berliner CSD e.V., die ehrenamtlich arbeiten, sich finanzielle Vorteile verschafft haben könnten, dass Vereinsmitglieder von Straftaten sprechen, unter anderem Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und Untreue, dass es in den vergangenen Jahren wiederholt Geldüberweisungen des Vereins auf ein Schweizer Bankkonto gegeben hätte, dass es unklar sei, warum sich dieses Konto in der Schweiz befände. Ebenso wurde über den Vorwurf berichtet, dass Herr Ulli Pridat als Gesellschafter und Geschäftsführer der Agentur bluCom Communication & Events GmbH und gleichzeitig als Vorstand des Berliner CSD e.V. darüber ent- scheiden würde, welche Akteure am CSD mit einem Truck teilnehmen.

1.
Diese und weitere Teile des Artikels wurden per einstweiliger Verfügung des Landgericht Berlin, zugeleitet am 13.07.2023, zu Gunsten der von uns vertretenen Vorstände des Berliner CSD e.V.,
Ulli Pridat und Patrick Ehrhardt, nun verboten.

In der Begründung der Entscheidung stellt das Landgericht fest, dass es keine ausreichenden Beweise gebe, über die zuvor genannten Vorwürfe berichten zu dürfen, insbesondere über den Vorwurf der Untreue und Geldwäsche. Damit einhergehend wird ausgeführt, dass durch den Vorstand Ehrhardt kein Missbrauch oder Treuebruch im Sinne einer Untreue nachvollziehbar gemacht worden ist wie auch nachvollzogen werden konnte, dass der weitere Vorstand Pridat mit der Auftragsvergabe an seine Firma bluCom Communication & Events GmbH für Trucks seitens des Vereins als Vorstand entgegen der Darstellung der Berliner Zeitung nicht befasst ist.

Ebenso heißt es in der gerichtlichen Begründung, dass sich die Berliner Zeitung und die beiden Autoren Ahlefeld und Liebetrau bei ihrer Berichterstattung im Wesentlichen auf die sog. Risikoevaluation von Aaron Sir- car stützen, diese aber „keine ausreichende Grundlage für die Behauptungen“ bildet.

2.
In einer weiteren Beschlussentscheidung des Landgericht Berlin und ebenso am 13.07.2023 zugeleitet wurde für die von uns ebenfalls vertre- tene Firma
bluCom Communication & Events GmbH dem Berliner Verlag und den Autoren Ahlefeld und Liebetrau untersagt, sinngemäß zu behaupten und zu verbreiten, dass es den Verdacht gebe, dass Unternehmen, die von Pridats Firma betreut wurden, bereits vor dem Anmeldeverfahren eine Mitfahrtgarantie erhalten hätten, während Kunden anderer konkurrierender Agenturen zunächst auf eine Warteliste kamen und teilweise mittlerweile eine Teilnahmeablehnung erhielten. Wir haben hierzu widerlegenden Beweis vorgelegt. Auch hier führte das Landgericht Berlin in seiner Begründung sinngemäß aus, dass nicht glaubhaft gemacht werden konnte, dass die erhobenen Vorwürfe überhaupt zutreffend sind.

In beiden Verfahren mussten wir erhebliche Verstöße der beiden genannten Autoren gegen grundlegende journalistische Sorgfaltspflichten feststellen. Minimalen Anforderungen seriöser Berichterstattung ist nicht entsprochen worden. Vorliegenden Widersprüche zu den Verdächtigungen ist nicht nachgegangen worden.

„Nach meiner Meinung liegt durch die Berichterstattung ein eklatanter Verstoß gegen Grundsätze der sogenannten Verdachtsberichterstattung vor, bei der die beiden Autoren wenig Interesse an Aufklärung und objektiver Information aber großes Interesse an Skandalisierung hatten“, so Rechtsanwalt Markus Hennig.

Nach Unterlassung und Löschung werden wir wegen der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzungen, der daraufhin erfolgten erheblichen Anfeindungen auch in sozialen Netzwerken einschließlich Boykottaufrufen zum Christopher Street Day Berlin 2023, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wie wir die Angelegenheit auch dem Deutschen Presserat zu Beurteilung vorlegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass beide genannten Entscheidungen noch keine Rechtskraft erlangt haben.

Markus Hennig
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 

Berlin, 15.07.2023

Das Wappentier von Berlin dient als Platzhalter. Der Bär ist Magenta eingefärbt.